Teilnahmebedingungen Wicklein Blühpatenschaft

Veranstalter der Aktion

Der Veranstalter ist die Gottfried Wicklein GmbH & Co. KG, Hauptmarkt 7, 90403 Nürnberg, Deutschland (im Folgenden „Wicklein“ genannt).

Die BONAGO Incentive Marketing Group GmbH, Werinherstraße 91, 81541 München ist der für die Aktionsabwicklung zuständige Dienstleister der Gottfried Wicklein GmbH & Co. KG.

Zeitraum

Die Dauer der Aktion erstreckt sich vom 01.08.2023 bis zum 31.01.2024. Innerhalb dieses Zeitraums erhalten Endkunden in Deutschland die Möglichkeit an der Aktion teilzunehmen.

Teilnahme

Um an der Aktion teilzunehmen, kauft der/die Teilnehmer/in ein Wicklein Aktionsprodukt. Dazu gehören folgende Jahresprodukte:

Die Teilnahme ist nur innerhalb des Teilnahmezeitraums möglich. Jeder Konsument kann nur einmal an der Aktion teilnehmen. Im genannten Aktionszeitraum kann der Teilnehmer/die Teilnehmerin bei Kauf eines Aktionsprodukts mit Scan des QR-Codes am Verpackungsmaterial eines Wicklein-Jahresproduktes, eine Blühpatenschaft für eine Fläche von 20 m² erhalten. Nach Scan des QR-Codes lädt der/die Teilnehmer/in innerhalb des genannten Aktionszeitraums seinen/ihren Kassenbeleg hoch und füllt das Formular aus. Anschließend erhält er/sie seine/ihre Urkunde über eine Blühpatenschaft.

Die Teilnahme ist nur innerhalb des Teilnahmezeitraums möglich. Nach Teilnahmeschluss eingehende Teilnahmen werden nicht berücksichtigt.

Teilnahmeberechtigte

Teilnahmeberechtigt ist jede natürliche Person, die Käufer eines Wicklein Jahresproduktes ist.

Nicht teilnahmeberechtigt an der Kampagne sind alle an der Konzeption und Umsetzung der Aktion beteiligten Personen und Mitarbeiter von Wicklein sowie BONAGO. Darüber hinaus sind auch sämtliche an der Kampagne durch Beauftragung von Wicklein oder BONAGO beteiligten Personen oder Dienstleister von der Teilnahme ausgeschlossen. Die Teilnahme über Teilnahme- oder Gewinnspielanmeldungsdienste ist ebenfalls ausgeschlossen. Jede/r Teilnehmer/in kann maximal 1x an der Aktion teilnehmen.
Zudem behält sich Wicklein vor, nach eigenem Ermessen Personen von der Teilnahme auszuschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen, beispielsweise

Beendigung der Aktion

Wicklein behält sich ausdrücklich vor, die Aktion ohne vorherige Ankündigung und ohne Mitteilung von Gründen zu beenden. Dies gilt insbesondere für jegliche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf der Aktion stören oder verhindern würden.

Kampagnenbeschreibung

Einlöseprozess Blühpatenschaft:

Gutscheinbedingungen Blühpatenschaft

Datenschutz

Für die Teilnahme ist die Angabe persönlicher Daten notwendig. Der/Die Teilnehmer/in versichert, dass die von ihm/ihr gemachten Angaben zur Person, insbesondere Vor-, Nachname und E-Mail-Adresse wahrheitsgemäß und richtig sind.
Wicklein weist darauf hin, dass sämtliche personenbezogenen Daten des/der Teilnehmers/in ohne Einverständnis weder an Dritte weitergegeben noch diesen zur Nutzung überlassen und im Anschluss an die Aktion gelöscht werden, sofern sie nicht aufgrund der gemeinsamen Geschäftsbeziehung im Rahmen der gesetzlichen oder vertraglichen Bedingungen weitergegeben, genutzt oder aufbewahrt werden müssen.

Alle weiterführenden und generellen Informationen zum Datenschutz bei Wicklein sind unter https://www.wicklein.de/datenschutz abrufbar.

Rechtsweg und Haftung

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es besteht kein einklagbarer Anspruch auf die Auszahlung der Gewinne. Wicklein haftet grundsätzlich nur für grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Handeln seiner gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen. Wicklein haftet weiter nicht für Schäden, die dem/der Teilnehmer/in oder Angehörigen oder Mitarbeitern in Zusammenhang mit dem Incentive widerfahren. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, voraussehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des/der Teilnehmer/in ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

Anwendbares Recht

Die Aktion von Wicklein unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.